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Zugangs Voraussetzungen
Schulische Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule ist der Nachweis:
a) der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder
b) der fachgebundenen Hochschulreife oder
c) der Fachhochschulreife.
Zu a) Besonders hingewiesen sei für die Gleichwertigkeitsfeststellung außer- bayerischer Zeugnisse darauf; daß nach Beschlüssen der Kultusminister- konferenz Fremdsprachenmindestbedingungen erfüllt werden müssen. Soweit im Abschlußzeugnis nur eine Fremdsprache ausgewiesen wird; sind Zusatzbescheinigungen über Art und Dauer des Unterrichts in einer 2. Fremdsprache erforderlich.
Zu c) Die Fachhochschulreife wird u.a. nicht nachgewiesen durch:
Zeugnisse über die abgelegte Eignungsprüfung nach Besuch eines Vorbereitungskurses an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg;
Versetzungszeugnisse von der Klasse 12 in die Klasse 13;
Zeugnisse der 13. Klasse ohne bestandenes Abitur.
Fachpraktische Ausbildung (Vorpraxis):
Jeder Studienbewerber, der keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen hat (z.B. Abiturienten) oder die Ausbildungsrichtung nach Abschluß der Fachoberschule wechselt, muß vor Studienbeginn eine 6-wöchige; auf das geplante Studium ausgerichtete Vorpraxis absolvieren. Praktikumsstellen hierfür vermittelt die Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt nicht.
Ausnahmen:
Absolventen einer Fachoberschule der Technik sind von diesem Vorprak- tikum befreit.
Die Vorpraxis kann nur dann ausnahmsweise ganz oder teilweise nach Studienbeginn abgeleistet werden, wenn eine Ableistung vor Studienbeginn wegen Erfüllung einer Dienst- oder Ersatzdienstverpflichtung im Einzelfall eine unzumutbare Verzögerung des Studienbeginns darstellen würde.
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