Berufungsausschuss

Zur Vorbereitung einer Vorschlagsliste wird vom Fachbereichsrat ein Berufungsausschuss eingesetzt, bestehend aus mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern, ferner der Frauenbeauftragten sowie einem Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und einem Vertreter der Studenten mit beratender Stimme. Die stimmberechtigten Mitglieder des Berufungsausschusses müssen Professoren sein; sie können verschiedenen Fachbereichen der Fachhochschule angehören. Der Fachbereichsrat bestimmt je ein Mitglied des Berufungsausschusses zu dessen Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Berufungsausschuss schlägt die zu dem Berufungsverfahren beizuziehenden Gutachter vor, über deren Bestellung der Fachbereichsrat beschließt. (§ 8 GO-FHWS)