Probevorlesung

Die berufungsfähigen Bewerber halten an der Fachhochschule im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mindestens zwei Probelehrveranstaltungen ab. Das Thema einer Probelehrveranstaltung wird auf Vorschlag des Berufungsausschusses vom Fachbereichsrat als Pflichtthema festgelegt; es soll den Bewerbern spätestens drei Wochen vor dem Termin der Probelehrveranstaltung schriftlich mitgeteilt werden.

Der Termin der Probelehrveranstaltungen wird innerhalb der Vorlesungszeit vom Vorsitzenden des Berufungsausschusses im Einvernehmen mit dem Dekan und im Benehmen mit den Bewerbern festgesetzt. Der Berufungsausschuss ist verpflichtet, an den Probelehrveranstaltungen teilzunehmen.

Ferner sind einzuladen:

die Gutachter,

die Mitglieder des Senats,

der Fachbereichsrat und alle dem Fachbereich angehörenden Professoren.

Die Probelehrveranstaltungen werden vom Vorsitzenden des Berufungsausschusses geleitet, sie sind hochschulöffentlich und müssen entsprechend bekanntgemacht werden.

(§ 10 GO-FHWS)